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Klaus Olbertz

Rente mit 63

▶ Voraussetzungen▶ Hinzuverdienstgrenzen▶ Abschläge▶ Auswirkungen

2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-79611-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66171-6

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Rente mit 63

I. Überblick

Seit dem gilt die sog. „Rente mit 63“. Rechtliche Grundlage hierfür ist das „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung – RV-Leistungsverbesserungsgesetz“ (veröffentlicht im BGBl. I, S. 787), das neben der Rente ab 63 noch die Mütterrente und Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten umfasst.

Die Rente mit 63 ermöglicht es den Versicherten, mit vollendetem 63. Lebensjahr und erfüllten 45 Beitragsjahren eine Altersrente ohne Abschläge zu erhalten.

Bei der abschlagsfreien Rente mit 63 handelt es sich nicht um eine neue Rentenart. Die Möglichkeit, als besonders langjährig Versicherter vorzeitig, d. h. vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze, abschlagsfrei in Rente gehen zu können, besteht vielmehr schon seit dem Jahr 2007. Damals wurde mit dem „Gesetz zur Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre“ („RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ vom , veröffentlicht im BGBl. I, S. 554) die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und damit die abschlagsfreie Rente mit vollendetem 65. Lebensjahr eingeführt (§ 38 SGB VI).

Voraussetzung für deren Inanspruchnahme war, dass Versicherte 45 Jahre Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, selbständige...