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OLG Hamm Beschluss v. - I-15 W 485/10

Gesetze: AktG § 37 Abs. 3 Nr. 1; GmbHG § 8 Abs. 4 Nr. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Erteilt der Geschäftsführer dem Insolvenzverwalter der Gesellschaft eine Zustellungsvollmacht, so kann dessen Kanzleianschrift mit einem c/o-Zusatz als Geschäftsanschrift der Gesellschaft verwendet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AG 2011 S. 419 Nr. 11
DStZ 2011 S. 12 Nr. 26
GmbHR 2011 S. 595 Nr. 11
AAAAE-94238

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OLG Hamm, Beschluss v. 20.01.2011 - I-15 W 485/10

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