Auch an sich unschädliche Stoffe wie Medikamente in falscher Dosierung können im Einzelfall Gift sein. Wenn bei der Geschädigten Diagnosen als gesichert gelten können, die eine Indikation für eine medikamentöse Behandlung mit dem streitigen Medikament darstellen, und eine Überdosierung nicht festgestellt werden kann, vielmehr die Schädigerin als ausgebildete Krankenschwester in der Lage ist, die Dosis entsprechend der Dosierungsanleitung in der Arzneimittelinformation nach dem Körpergewicht zu berechnen, es auch ein Vorsatz und Rechtswidrigkeit fehlt, so liegen die Voraussetzungen einer Giftbeibringung nicht vor, insbesondere wenn die Schädigerin in der Annahme handelt, das Opfer leide unter derselben Krankheit wie sie und benötige daher dasselbe Medikament.
Fundstelle(n): QAAAE-94195
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.02.2015 - L 6 VG 4167/12