Gewerbesteuer: Veräußerung eines Kommanditanteils durch beteiligte GmbH – Umfang der Zugehörigkeit des Veräußerungsgewinns
zum Gewerbeertrag der KG – Maßgeblichkeit des Gewinnverteilungsschlüssels
Leitsatz
Der von einer GmbH erzielte Gewinn aus der Veräußerung eines Kommanditanteils ist Teil des Gewerbeertrags der KG.
Der Veräußerungsgewinn unterliegt auch dann unabhängig von dem für den laufenden Gewinn geltenden Gewinnverteilungsschlüssel
in vollem Umfang der Gewerbesteuer, wenn an der KG auch natürliche Personen als Gesellschafter beteiligt sind.
Auch ein unterjähriges Ausscheiden der GmbH führt nicht zu einer nur zeitanteiligen Erfassung des Veräußerungsgewinns als
Gewerbeertrag.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2015 S. 1997 Nr. 35 DStR 2016 S. 6 Nr. 42 DStRE 2016 S. 1380 Nr. 22 EFG 2015 S. 1383 Nr. 16 EStB 2015 S. 424 Nr. 11 GmbH-StB 2015 S. 293 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2015 S. 2627 Ubg 2016 S. 772 Nr. 12 HAAAE-93939
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 26.05.2015 - 10 K 1590/14 G
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.