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IWB Nr. 1 vom Seite 4

Die Europäische Freihandelszone (EFTA)

Steuerberater, Fachberater Internationales Steuerrecht, Dipl.-Wirtschaftsjurist Thorsten Wagemann, München

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. Historie und Zielsetzung der EFTA

[i]Grundlage der EFTA: Konvention von Stockholm v. 4.1.1960Die European Free Trade Association (EFTA) oder auch Europäische Freihandelszone wurde durch die Konvention von Stockholm von den Unterzeichnerstaaten Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Schweiz am begründet. Die Konvention trat am in Kraft. Im Jahr 1970 trat Island bei, danach folgten Finnland (1986) und Liechtenstein (1991). Aufgrund ihres Beitritts zur Europäischen Gemeinschaft (EG) vollzogen Dänemark, das Vereinigte Königreich, Portugal sowie Finnland, Österreich und Schweden den Austritt aus der EFTA. Am schlossen die verbliebenen vier EFTA-Mitglieder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz ein Abkommen zur Erneuerung der EFTA-Konvention (sog. Vaduz-Konvention). Diese trat am in Kraft.

[i]Zunächst reine FreihandelszoneDie EFTA wurde als Gegengewicht zu den Europäischen Gemeinschaften, insbesondere zur 1958 gegrü...

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