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NWB direkt Nr. 28 vom Seite 763

Der Umbau der einzelnen WEG-Einheit zur barrierefreien oder behindertengerechten Wohnung

Bernd Lemke

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-93478 Die Motivlage für den Umbau einer einzelnen WEG-Einheit zu einer barrierefreien oder behindertengerechten Wohnung kann vielschichtig sein. Zwei unterschiedliche Fallgestaltungen sind zu unterscheiden: Im ersten Fall lässt der Eigentümer die Wohnung für sich selbst barrierefrei herrichten. Sei es, dass er die barrierefreie Wohnung akut benötigt oder dass er (vorausschauend) von einem mehrgeschossigen Eigenheim in eine altersgerechte Wohnung umziehen möchte. Ferner gibt es Fälle, bei denen aufseiten des Eigentümers die Möglichkeit der nachhaltigen Mietsteigerung und Sicherung im Vordergrund steht, da durch eine barrierefreie Wohnung eine höhere Mieteinnahme erzielt werden kann. Kompliziert wird es für den Eigentümer, wenn die Miteigentümergemeinschaft nur auf das Stoppen des Wertverlusts bedacht ist. Also beschränkt sie sich nur auf Instandsetzung und Instandhaltung, ohne eine Wertsteigerung erzielen zu wollen. Beide Fälle sind an bestimmte Rahmenbedingungen hinsichtlich des Umbaus gebunden, die sich aus der Gemeinschaftsordnung oder aus der vorausgehenden Beschlusslage ergeben.

Ausführlicher Beitrag s. .

Der Umbauanspruch des Eige...

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