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Sozialversicherungsrecht | Rentenversicherungsstatus für Kommanditist mit umfassender Rechtsmacht
Zwar besitzt ein als betrieblicher Leiter bei einer GmbH & Co. KG angestellter Kommanditist, deren Geschäftsgegenstand neben der Beratung von Unternehmen insbesondere die Entwicklung und Vermarktung von eigenen Schutzrechten, Marken und Produkten umfasst, bei einem Anteil von 10 % ( und dem seiner Ehefrau von 90 % ) regelmäßig (noch) nicht die Rechtsmacht, die ihm gegenüber als Angestellten der Gesellschaft erteilten Weisungen aufzuheben oder abzuschwächen; doch stellt sich die Sach- und Rechtslage insoweit aber dann anders dar, wenn die Gesellschaft derart von ihm abhängig ist, [i]Bosse, NWB 15/2015 S. 1066dass sein Ausscheiden als Gesellschafter bzw. Kommanditist die Gesellschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zugleich zur Aufgabe ihres Geschäftsbetriebs zwingen würde.