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Lohnsteuer | Aufwendungen für ein Dienstjubiläum als Werbungskosten
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 3. 12. 2014 entschieden, dass Aufwendungen, die einem Beamten im Zusammenhang mit der Ausrichtung einer ausschließlich von ihm selbst veranlassten und organisierten Feier anlässlich seines 40-jährigen Dienstjubiläums entstanden sind, nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sind.
Im Streitfall hatte der als Sachgebietsleiter bei einem Finanzamt tätige Kläger anlässlich seines 40. Dienstjubiläums die Bediensteten des Finanzamts zu einer Feier in den Sozialraum des Finanzamts eingeladen. Zur Bewirtung der Gäste bestellte er für 50 Personen Häppchen und kaufte Wein und Sekt ein. Die ihm durch die Feier entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt 830 € machte er als We...