1) § 5 Abs. 4b S. 1 EStG schließt die Bildung einer Rückstellung nicht aus, wenn das anzuschaffende oder herzustellende Wirtschaftsgut
für den Kaufmann wertlos ist, weil es nicht mehr zur Generierung von Erträgen genutzt werden kann.
2) Bei der Bildung von Rückstellungen für Nachsorgeverpflichtungen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den vom Ende der
Ablagerung bis zum Aufbringen der endgültigen Oberflächenabdichtung einerseits und den vom Aufbringen der Oberflächenabdichtung
bis zum Ende der Nachsorgeverpflichtung andererseits durchzuführenden Maßnahmen um Teilleistungen einer einheitlichen Sachleistungsverpflichtung
handelt (gegen BStBl. I 2005, 699 Tz. 22).
3) Auch bei Zugrundelegung der Auffassung in BStBl. I 2005, 699 ist keine Abzinsung unter Berücksichtigung
eines Abzinsungszeitraums für die Zeit vom betreffenden Bilanzstichtag bis zum voraussichtlichen Beginn der Aufbringung der
endgültigen Oberflächenabdichtung vorzunehmen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2015 S. 1714 Nr. 29 EFG 2015 S. 1283 Nr. 15 KÖSDI 2015 S. 19422 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 4/2016 S. 157 BAAAE-93458
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FG Münster, Urteil v. 25.02.2015 - 9 K 147/11 K,G,F
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