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FG Nürnberg 24.10.2014 7 K 1704/13, BBK 13/2015 S. 587

Steuerrecht | Reinigung typischer Berufskleidung als Werbungskosten

Die Kosten für die Reinigung typischer Berufskleidung sind als Werbungskosten absetzbar, und zwar auch dann, wenn sie im eigenen Haushalt erfolgt und die Berufskleidung zusammen mit der privaten Kleidung gereinigt wird.

Für die Ermittlung der absetzbaren Reinigungskosten ist das Gewicht [i]Gewicht der Kleidung pro Jahr x Kosten pro kgder Berufskleidung mit der Anzahl der jährlichen Reinigungsvorgänge und den Kosten eines Reinigungsvorgangs zu multiplizieren. Dabei kann auf die Daten der Verbraucherzentralen zurückgegriffen werden. Hierin fließen auch die Kosten für die AfA und Reparaturen der Waschmaschine sowie für das Trocknen und Bügeln ein.

Beispiel

Der Steuerpflichtige A trägt [i]Beispiel für Ermittlung der Reinigungskosten als Wachmann eine Uniform aus Jacke, Hose und Hemd. Das Hemd wiegt 200 g und wird täglich gewechselt, die Hose wiegt 500 g und wi...

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