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Entnahme einer Kaufoption aus einem Leasingvertrag
Der [i]BFH, Urteil vom 26. 11. 2014 - X R 20/12 NWB UAAAE-84157 Tatbestand der ertragsteuerlichen Entnahmen betrifft gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat. In der Praxis können Probleme auftreten, soweit fraglich ist, ob ein Wirtschaftsgut vorliegt. In einem aktuellen Fall entschied der BFH , dass auch die Kaufoption für einen Pkw aus einem betrieblichen Leasingvertrag entnommen werden kann.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Tatbestand und Rechtsfolgen der Entnahme
1. Ertragsteuerliche Entnahmen
Die [i]Sinn und Zweck des Entnahmetatbestandsertragsteuerliche Gewinnermittlung der §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG fußt grundsätzlich auf einem sog. Reinvermögensvergleich. Dies bedeutet, dass das steuerbilanzielle Eigenkapital zum Ende des Wirtschaftsjahres mit dem Eigenkapital zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres verglichen wird und die Differenz grundsätzlich den zu versteuernden Gewinn darstellt.
Entnimmt der Steuerpflichtige indes betriebliche Wirtschaftsgüter für de...