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Einkommensteuer | Tarifbegünstigte Einmalzahlung an die Witwe des Arbeitnehmers
Ist der Arbeitnehmer bereits länger als zwölf Monate für den Arbeitgeber tätig und hat er im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung bei diesem ein Versorgungsguthaben, S. 1972das u. a. bei Eintritt in den Ruhestand und im Todesfall beansprucht werden kann, und geht dieses Versorgungsguthaben nach dem Arbeitsvertrag beim Tod des Arbeitnehmers auf dessen Ehegatten über, liegt nach dem dann eine tarifbegünstigte Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG) vor, wenn die Witwe nach dem Tod des Ehemanns das Wahlrecht hat, sich das Versorgungsguthaben als Leibrente, in Raten über zehn Jahren oder durch eine Einmalzahlung auszahlen zu lassen, und sich für eine Einmalzahlung entscheidet. Die Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist nicht nur auf denjenigen anwendbar, welcher s...