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USt direkt digital Nr. 12 vom Seite 18

Umsatzsteuer kompakt

Eilnachrichten

: Überlassung von Operationsräumen an einen Operateur (BFH)

Überlässt ein Anästhesist, der ein "OP-Zentrum" betreibt, einem anderen Arzt Operationsräume nebst Ausstattung gegen Entgelt zur Durchführung von Operationen, an denen er selbst teilnimmt, ist die Raumüberlassung durch den Anästhesisten an den Operateur nicht als Heilbehandlung steuerfrei. Es kann insoweit aber eine einheitliche steuerfreie Heilbehandlungsleistung i. S. von § 4 Abs. 14 UStG des Anästhesisten gegenüber den Patienten oder ein steuerfreier mit dem Betrieb einer anderen Einrichtung eng verbundener Umsatz i. S. von § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG vorliegen (; veröffentlicht am ).

Anmerkung: Zwar ist das Urteil zu altem Recht ergangen. Ob eine ärztliche Heilbehandlung vorliegt, wird jedoch nach § 4 Nr. 14 UStG n. F. nicht anders beurteilt. Das FG wird nun durch Analyse der Vertragsverhältnisse zu prüfen haben, ob die klagende Anästhesistin möglicherweise (ungeachtet des internen Abrechnungsmodus) einheitliche Heilbehandlungen an die Patienten erbracht hat, die nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei wären. Überhaupt nicht geprüft hatte das FG, ob nach § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG a. F. steuerfreie Krankenhausleistungen vorliegen. Dies liegt nah...

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