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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 06 | Einheitsbewertung: Wertminderung bei Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen

Die OFD Nordrhein-Westfalen hat in einer Kurzinfo darüber informiert, dass in letzter Zeit in den Finanzämtern vermehrt Anträge auf Fortschreibung der Einheitswerte wegen Beeinträchtigungen durch benachbarte Windkraftanlagen eingehen. Die OFD hat daher die Sichtweise der Finanzverwaltung dargelegt, sowohl was die Beeinträchtigung durch Lärm als auch durch Schattenwurf angeht.

In letzter Zeit gehen in den Finanzämtern vermehrt Anträge auf Fortschreibung der Einheitswerte wegen Beeinträchtigungen durch benachbarte Windkraftanlagen ein. Das berichtet aktuell die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in einer Kurzinformation.

Vorgetragen werden zumeist unmittelbare Beeinträchtigungen durch Lärm und Schattenwurf. In Einzelfällen würde aber auch mit mittelbaren Einwirkungen argumentiert. Zum Beispiel mit einem Wertverlust der Grundstücke. Die OFD mit Dienstsitz in Münster hat den Finanzämtern jetzt vorgegeben, wie die Anträge von Steuerzahlern mit Grundstücken in der Nähe von Windkraftanlagen zu bearbeiten sind.

Nach dem Bewertungsgesetz kommt bei bebauten Grundstücken im Ertragswertverfahren eine Wertminderung nur in Betracht, wenn die Einwirkungen der Win...

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