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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 25 | Umsatzsteuer: Definition elektronisch erbrachter Dienstleistungen

Es ist bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt, was unter elektronisch erbrachten Dienstleistungen zu subsumieren ist. Beim BFH ist jetzt ein Verfahren hierzu anhängig. Konkret geht es um den Betrieb einer Onlinedatenbank zum Zweck der Vermittlung sexueller Kontakte. Seit 2015 ist das Thema von großer praktischer Bedeutung, weil für EU-Unternehmen bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen das Sitzortprinzip durch das Bestimmungslandprinzip ersetzt wurde.

Das nächste anhängige Verfahren, das beim XI. Senat des Bundesfinanzhofs anhängig ist, betrifft die Umsatzsteuer. Wir erhoffen uns davon klare Abgrenzungskriterien bei der Besteuerung von elektronischen Dienstleistungen.

Der Hintergrund ist bekannt: Seit dem unterliegen elektronische Dienstleistungen, die ein in der EU ansässiger Anbieter an einen ebenfalls in der EU wohnenden Endverbraucher erbringt, der Besteuerung am Verbrauchsort. Das bislang für EU-Unternehmen geltende Sitzortprinzip wurde durch das Bestimmungslandprinzip ersetzt. Für nicht in der EU ansässige Unternehmen gilt das Bestimmungslandprinzip für an EU-Endverbraucher erbrachte elektronische Dienstleistungen ...

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