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BFH 15.01.2015 I R 69/12, StuB 12/2015 S. 478

Körperschaftsteuer | Schlussurteil zu EuGH-Urteilen Meilicke I und II: Anrechnung niederländischer und dänischer Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer

(1) Die Körperschaftsteuer einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft wird nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. f EStG 1990 n. F./1997 nicht angerechnet, wenn die Einnahmen oder die anrechenbare Körperschaftsteuer bei der Veranlagung nicht erfasst werden. Dass die Anrechnungsbeschränkung auf unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Körperschaften gegen die unionsrechtlich verbürgte Kapitalverkehrsfreiheit verstößt (Anschluss an Meilicke INWB FAAAC-39375, EU:C:2007:132, Slg. 2007, I-1835 = Kurzinfo StuB 2007 S. 234 NWB CAAAC-40195), ändert daran nichts. Anders verhielt es sich bezogen auf die anrechenbare Körperschaftsteuer allerdings nach Maßgabe von § 36 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. f EStG 1990 a. F. für Veranlagungszeiträume bis 1995 (insoweit Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 101/92 NWB JAAAA-94743, BStBl 1994 II S. 191). (2) Um den unionsrechtlic...

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