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GK Nr. 6 vom Seite 28

Weiterbildung zum Handelsfachwirt neu geordnet

Dipl.-Hdl. Lothar Kurz; Neustadt/Weinstraße

Der Strukturwandel in der Wirtschaft, der Einsatz neuer Technologien und die zunehmende Globalisierung der Märkte erfordern lebenslanges Lernen und eine individuelle Weiterqualifizierung im Beruf. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat dazu auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes ein System von Aufstiegsfortbildungen entwickelt. Eine Möglichkeit ist die Weiterbildung zum geprüften Handelsfachwirt, die zum Jahresbeginn neu geordnet wurde.

Das IHK-Weiterbildungskonzept

Eine erfolgreich abgeschlossene Lehre ist die Basis für die Weiterbildung. Absolventen mit einer kaufmännischen Ausbildung können sich z. B. zum Fachwirt oder zum Fachkaufmann weiterbilden.

  • Fachwirte sind Branchenspezialisten mit erweitertem betriebswirtschaftlichem Wissen. Sie kennen alle betrieblichen Aufgabengebiete in ihrer Branche so z. B. der Handelsfachwirt, der Industriefachwirt oder der Bankfachwirt.

  • Fachkaufleute sind Spezialisten für einen besonderen Funktionsbereich im Unternehmen, wie z. B. der Personalfachkaufmann, der Fachkaufmann für Marketing oder der Bilanzbuchhalter.

Im gewerblichen technischen Bereich bestehen Weiterbildungsmöglichkeiten zum

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