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RENO Nr. 2 vom Seite 5

Buchführung – Grundkenntnisse für ReNos

Rechtsanwalt Markus Zorn; Ludwigshafen a. Rh.

Die Buchführung in einer Rechtsanwaltskanzlei ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit. In der Praxis wird die Buchführung oftmals entweder von den Rechtsanwälten selbst oder von Steuerberaterkanzleien erledigt. ReNos ist diese Aufgabe oftmals unbekannt. Grund dafür ist häufig, dass besonders in kleinen und mittleren Kanzleien das wirtschaftliche Ergebnis der Kanzlei vor den Mitarbeiter/innen geheim gehalten werden soll. Dessen ungeachtet sollten zumindest Grundkenntnisse der Buchführung vorhanden sein und auch eine gewisse praktische Erfahrung vorliegen.

Definition und Grundbegriffe

In der Buchführung werden die in einer Rechtsanwaltskanzlei anfallenden Geschäftsvorgänge (z. B. Einkauf von Büromaterial, Zahlung von Löhnen und Gehältern, Honorareinnahmen) schriftlich und chronologisch aufgezeichnet. In der Buchführung ist jeder Geldeingang oder -ausgang zu erfassen, jede Buchung muss belegt sein. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Zahlungsvorgang durch eine Rechnung oder Quittung dokumentiert sein muss.

Eingehendes Honorar wird mit einer Kostennote für die Buchhaltung nachgewiesen. Betriebsausgaben (z. B. für Büromaterial) werden mit Rechnungen...