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MFA Nr. 2 vom Seite 18

Was hat sich zum 1. Januar 2015 geändert?

Heidi Reimers Ausbilderin; Timmaspe

Zum hat es wieder einige gesetzliche Änderungen gegeben. Sie betreffen einerseits die Abrechnung, aber auch das Betäubungsmittelrezept. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Änderung des BtM-Rezepts zum

Das neue Betäubungsmittel-Rezept (BtM-Rezept) wird seit März 2013 von der Bundesopiumstelle in Bonn herausgegeben. Es trägt eine fortlaufende, neunstellige Rezeptnummer, während das alte Rezeptformular mit einer deutlich längeren Zahlenfolge versehen war. Hierdurch ist leicht zu erkennen, ob es sich um ein altes oder neues BtM-Rezept handelt.

Seit dem dürfen nur noch die neuen BtM-Rezepte benutzt werden. Die alten BtM-Rezepte verlieren dann ihre Gültigkeit. Die alten Rezepte sollen nicht an die Bundesopiumstelle zurückgeschickt werden. Die verschreibenden Ärzte müssen sie mit den Durchschriften der ausgestellten BtM-Rezepte drei Jahre lang aufbewahren.

Da das Einlösen des Rezepts innerhalb von sieben Tagen nach Ausstellung zu erfolgen hat, durften die Apotheken alte BtM-Rezepte nur noch bis zum einlösen.

Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte haben sich nicht geän...