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STFAN Nr. 11 vom Seite 7

Aufgabe und Zwecke eines Jahresabschlusses

Dipl.-Kfm. Steuerberater Lars Grözinger; Bad Schwalbach

Die Umsetzung handelsrechtlicher Grundsätze wie das Realisationsprinzip, das Vollständigkeitsprinzip, das Periodisierungsprinzip oder auch das Vorsichtsprinzip ist dem mit der Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses betrauten Fachpersonal geläufig. Weniger bekannt sind jedoch die Zwecke, die der Gesetzgeber mit diesen Vorschriften verfolgt. Der vorliegende Beitrag erläutert, was tatsächlich hinter den bekannten Vorschriften des HGB steckt und warum sie in dieser Form im HGB zu finden sind.

Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber?

Allgemeines

Auch wer das HGB vollständig und intensiv durcharbeitet, wird dort keine Vorschrift finden können, in der ein konkreter Zweck steht, den der handelsrechtliche Jahresabschluss erfüllen soll. Die Frage, was denn eigentlich die Aufgabe einer Bilanz oder eines Jahresabschlusses ist, bleibt auch nach Lesen des HGB unbeantwortet. Vielmehr muss eine Auslegung der im HGB zu findenden Vorschriften durch die eigentlichen Zwecke des Jahresabschlusses erfolgen. Diese wiederum werden durch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) konkretisiert (vgl. Baetge/Kirsch/Solmecke: Auswirkungen de...