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RENO Nr. 12 vom Seite 16

Änderung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

Die novellierte ReNoPat-Ausbildungsverordnung tritt zum in Kraft. Nachfolgend geben wir einen ersten kurzen Überblick über die Änderungen der Ausbildungsverordnung und des Rahmenplanes betreffend die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten.

Ausbildungsordnung/Rahmenlehrplan

Die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten erfolgt im Rahmen eines dualen Systems in der Berufsschule und der ausbildenden Rechtsanwaltskanzlei.

Die Ausbildung in der Kanzlei regelt der Bund durch eine Ausbildungsordnung. Für die Berufsschule beschließt die Kultusministerkonferenz den Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht. Zusammen bilden diese die gemeinsame Grundlage für die Ausbildung im dualen System.

Die derzeit aktuelle Ausbildungsordnung wurde 1987 erlassen. 1995 erfolgte eine Anpassung dahingehend, dass aus der „Gehilfin“ (bzw. dem Gehilfen) ein(e) „Fachangestellte(r)“ wurde.

Durch die Novellierung der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplanes sollen die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellte(r), Notarfachangestellte(r), Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) und Patentanwaltsfachangestellte(r) modernisiert und den Anforderungen der modernen Berufsw...