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BÜRO Nr. 12 vom Seite 9

Prokura und Handlungsvollmacht: Arten und ihre Bedeutung

gepr. Handelsfachwirtin (IHK) Sina Dorothea Hankofer; Meppen

In Unternehmen ist es üblich, dass einige Mitarbeiter für Aufgaben, die sonst nur die Geschäftsführung wahrnehmen dürfte, Handlungsvollmachten oder Prokura erhalten. Doch für welchen Mitarbeiter ist welche Vollmacht sinnvoll? Und welche Aufgaben darf ein Mitarbeiter mit erteilter Handlungsvollmacht oder Prokura wahrnehmen? Muss solch eine Vollmacht schriftlich festgehalten werden? Auf diese und weitere wichtige Fragen im Zusammenhang mit Handlungsvollmachten und Prokura gehen wir auf den folgenden Seiten ein.

Warum werden Vollmachten vergeben?

Ein eingetragener Kaufmann (e. Kfm.) oder eine eingetragene Kauffrau (e. Kffr.) führt üblicherweise ein sog. Einzelunternehmen, d. h. er oder sie führt das Unternehmen allein, kann jedoch Aufgaben an seine Mitarbeiter delegieren. Damit seine Mitarbeiter die Befugnis erhalten, gewisse Aufgaben tatsächlich wahrnehmen und ausführen zu dürfen, muss der eingetragene Kaufmann oder die eingetragene Kauffrau dem jeweiligen Mitarbeiter eine Handlungsvollmacht erteilen. Auch in großen Unternehmen, beispielsweise einer GmbH oder KG, werden Vollmachten benötigt, um Mitarbeitern die Befugnisse für vorher festgelegte Tätigkeit...