Arbeitshilfe - Stand: 21.09.2016

Partielle Geschäftsveräußerung im Ganzen bei nur teilweiser Fortführung der Vermietung eines Gebäudes

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Veräußerung einer voll vermieteten Immobilie bei nur teilweiser Fortführung der Vermietung:

Liegt eine (partielle) Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn eine voll vermietete Immobilie veräußert wird und der Erwerber die Immobilie teilweise zu eigenen unternehmerischen Zwecken nutzt und im Übrigen die Vermietungstätigkeit fortführt? - Können Teile einer Immobilie (z.B. ein Stockwerk) Gegenstand einer Geschäftsveräußerung im Ganzen sein?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
GAAAE-92736