Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung einer unrechtmäßig festgesetzten und damit überhöhten Einkommensteuernachzahlung stehen, sind keine Werbungskosten bei Kapitaleinkünften?
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Können Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung einer unrechtmäßig festgesetzten und damit überhöhten Einkommensteuernachzahlung stehen, welche im Einspruchsverfahren verzinst zurückerstattet wurde, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, wenn durch die Fremdkapitalaufnahme und das bewusste Unterlassen eines Aussetzungsantrags im Einspruchsverfahren erst die Verzinsung nach § 233a AO ermöglicht wurde?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
  BAAAE-92729