Polizeibeamter, der den Großteil seiner Zeit Streife fährt, hat seine regelmäßige Arbeitsstätte nicht in der Dienststelle
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Ist bei einem Polizeibeamten, der grundsätzlich arbeitstäglich (nachhaltig) seine Dienststelle anfährt, aber den Großteil seiner Zeit im Einsatzwagen Streife fährt (quantitativer und qualitativer Schwerpunkt), die Polizeidienststelle seine regelmäßige Arbeitsstätte, da es verfassungsrechtlich geboten ist, die Nachhaltigkeit als allein maßgebliches Kriterium für eine regelmäßige Arbeitsstätte festzulegen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
DAAAE-92724