Ermäßigter Umsatzsteuersatz für mit fremden Taxen erfolgte Personenbeförderung
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Unterliegen mit Taxen eines fremden Unternehmens auf eigene Rechnung und im eigenen Namen erbrachte Personenbeförderungsleistungen (Fahrten zu Kliniken) dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG, wenn als Entgelt eine nicht von der zuständigen Behörde genehmigte abweichende Sonder-Vergütungsvereinbarung (niedrigerer Betrag) getroffen wurde?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
QAAAE-92711