KGaA – Komplementär kann keine Ergänzungsbilanz bilden und darauf Abschreibungen vornehmen?
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Kann der persönlich haftende Gesellschafter einer – im Wege der formwechselnden Umwandlung entstandenen – kapitalistisch geprägten GmbH & Co. KGaA eine Ergänzungsbilanz gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 16 Abs. 1 Satz 1 EStG bilden und darauf Abschreibungen vornehmen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
FAAAE-92706