Ausgleichszahlung nach § 1587 BGB an den geschiedenen Ehegatten ist nicht als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar?
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Sind Aufwendungen für eine gemäß § 1587o BGB geleistete Ausgleichszahlung, die der Kläger an seine geschiedene Ehefrau als Gegenleistung für den Verzicht auf den Versorgungsausgleich erbracht hat, als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG zu berücksichtigen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, 
                        die als	Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit 
                        oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
                        praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
                        entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
                        Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
  JAAAE-92667