Totalausfall einer privaten Darlehensforderung infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers ist nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen?
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Ist der Totalausfall einer privaten Darlehensforderung infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers im Streitjahr 2012 als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 7 EStG zu berücksichtigen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
KAAAE-92658