Nach einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag (sog. Neuvertrag) geschuldeten Leistungen des Nutzungsberechtigten an die Eigentümer sind nach der Änderung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig?
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Sind die nach einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag (sog. Neuvertrag) geschuldeten Leistungen des Nutzungsberechtigten an die Eigentümer nach der Änderung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 als Betriebsausgaben abzugsfähig? - Welche Bedeutung hat insoweit der Umstand, dass die Abänderbarkeit der Leistungen gemäß § 323 ZPO vereinbart ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
EAAAE-92634