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Einkommensteuer | Vergütung für die Verpfändung eines GmbH-Anteils zur Darlehenssicherung in einer Dreieckskonstellation
Verpfändet ein an einem Darlehensverhältnis nicht beteiligter Dritter einen GmbH-Anteil zur Sicherung des Darlehens, kann die Vergütung, die der Dritte dafür erhält, nach dem entweder zu Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 1 erster Halbsatz EStG oder zu Einkünften aus Leistungen i. S. des § 22 Nr. 3 EStG führen.