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BFH 03.03.2015 II R 30/13, NWB 26/2015 S. 1902

Grunderwerbsteuer | Keine Verlängerung der Festsetzungsfrist bei leichtfertiger Verletzung der Anzeigepflicht eines Notars

Nach dem führt die leichtfertige Verletzung der einem Notar nach § 18 GrEStG obliegenden Anzeigepflicht nicht zu einer Verlängerung der Frist für die Festsetzung von Grunderwerbsteuer gegenüber dem Steuerpflichtigen auf fünf Jahre.

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