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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 8 SO 49/14 B ER

Gesetze: SGG § 86b Abs. 2 S. 2; SGB XII § 92 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SGB XII § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SchulG LSA § 71; SGB XII § 9 Abs. 2; SchulG LSA § 71 Abs. 2; SchulG LSA § 41 Abs. 1 S. 3; SGG § 75

Leitsatz

Leitsatz:

Es besteht kein Anordnungsanspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für die Begleitung eines Schülers mit wesentlicher Behinderung auf dem Schulweg durch einen Integrationshelfer, soweit die Schule nach dem Landesschulrecht als private Ersatzschule nur im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung auf Wunsch der Eltern besucht wird und die Voraussetzungen der Schülerbeförderung aufgrund der Entfernung zwischen Wohnort und Schule nicht erfüllt sind.

Fundstelle(n):
YAAAE-92516

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.04.2015 - L 8 SO 49/14 B ER

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