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BSG 29.01.2003 B 11 AL 40/02 R

Arbeitsförderung; | Zahlung von Unterhaltsgeld bei einer Fortbildungsmaßnahme bis zur Prüfung

Teilnehmer einer Fortbildungsmaßnahme, die im Rahmen einer einheitlichen Prüfung zeitlich unmittelbar aufeinander folgend geprüft werden, sind hinsichtlich des Anspruchs auf Unterhaltsgeld gleich zu behandeln. Wird nach einer geförderten Fortbildungsmaßnahme eine Prüfung für die Teilnehmer zeitlich fortlaufend durchgeführt und ein Teil der Teilnehmer bereits innerhalb von drei Wochen nach Ende der Maßnahme geprüft, so haben nicht nur diese, sondern alle Teilnehmer Anspruch auf Zahlung von Unterhaltsgeld bis zum Abschluss der jeweiligen Prüfung. § 155 Nr. 4 SGB III ist insoweit einschränkend auszulegen, dass nicht stets auf den Abschluss der individuellen Prüfung beim einzelnen Teilnehmer abzustellen ist ().

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