IFRS Essentials
3. Aufl. 2015
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IAS 40 Anlageimmobilien
1. Der Begriff der „Anlageimmobilie“
Anlageimmobilien sind Immobilien (Grund und Boden oder Gebäude – oder Teile von Gebäuden – oder beides), welche (vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses) gehalten werden, um Mieteinnahmen und/oder Wertsteigerungen zu erzielen (IAS 40.5).
Immobilien, welche zum Verkauf im normalen Geschäftsverlauf bestimmt sind, stellen keine Anlageimmobilien dar, sondern Vorräte (IAS 40.5 und IAS 2.6). Das primäre Kriterium für die Klassifizierung einer Immobilie als Vorrat oder als Anlageimmobilie ist das Geschäftsmodell des Unternehmens (d. h. die Absichten des Unternehmens in Bezug auf diese Immobilie).
Anlageimmobilien sind auch von selbst genutzten Immobilien zu unterscheiden. Bei letzteren handelt es sich um Immobilien, welche (vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses) im Rahmen der Produktion oder der Lieferung von Gütern bzw. Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden, oder für Verwaltungszwecke gehalten werden. Wird erwartet, dass eine selbst genutzte Immobilie länger als eine Periode genutzt wird, so erfüllt sie die Definition einer Sachanlage (IAS 40.5 und IAS 16.6).
Immobilien...