IFRS Essentials
3. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IAS 20 Öffentliche Zuwendungen
1. Einleitung und Anwendungsbereich
IAS 20 behandelt primär Zuwendungen der öffentlichen Hand. Die öffentliche Hand umfasst staatliche Instanzen und zwar unabhängig davon, ob diese auf lokaler, nationaler oder internationaler Ebene tätig sind, und unabhängig von ihrer Rechtsform (IAS 20.3).
Öffentliche Zuwendungen sind Beihilfen der öffentlichen Hand in der Form der Übertragung von Ressourcen an ein Unternehmen für die vergangene oder künftige Einhaltung bestimmter Bedingungen, die sich auf die operative Unternehmenstätigkeit beziehen (IAS 20.3). Für das Vorliegen einer öffentlichen Zuwendung i. S. von IAS 20 ist es unschädlich, wenn es – abgesehen vom Erfordernis, in einer bestimmten Region bzw. Branche tätig zu sein – keine weiteren Bedingungen gibt, die sich speziell auf die operative Unternehmenstätigkeit beziehen (SIC 10). Bei öffentlichen Beihilfen, welche nicht angemessen bewertet werden können (z. B. kostenlose technische Beratung), handelt es sich nicht um öffentliche Zuwendungen. Dasselbe gilt für Geschäfte mit der öffentlichen Hand, die nicht von der normalen Unternehmenstätigkeit unterschieden werden können (IAS 20.3 und 20.34 f.). IAS 41 „Landwirtschaft“ enthält von IAS 20 abweichende Rege...