IFRS Essentials
3. Aufl. 2015
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IAS 12 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
1. Einleitung
IAS 12 regelt (in deutscher und österreichischer Terminologie) die Bilanzierung von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, also gewinn-, ggf. auch ausschüttungsabhängiger Steuern wie der Körperschaftsteuer. Substanz- und Verbrauchssteuern sind nicht Gegenstand des Standards. In Deutschland umfasst der Anwendungsbereich bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag und bei allen anderen Rechtsformen die Gewerbesteuer. Zur Bankenabgabe und zu weiteren öffentlichen Abgaben, welche Gegenstand von IFRIC 21 sind, wird auf den Abschnitt zu IAS 37 (Kapitel 8.4) verwiesen.
Die nachfolgenden Ausführungen werden folgendermaßen untergliedert:
Bilanzierung tatsächlicher (d. h. laufender) Steuern, welche in Bezug auf den steuerlichen Gewinn der aktuellen (d. h. der laufenden) Periode zu entrichten sind (s. Kapitel 2),
Bilanzierung latenter Steuern (d. h. künftiger Steuervor- und -nachteile) (s. Kapitel 3).
2. Tatsächliche Steuern
Das Unternehmen ermittelt für die betreffende Periode den steuerlichen Gewinn und berechnet auf dessen Grundlage die zu leistenden (tatsächlichen bzw. laufenden) Steuern (steuerlicher Gewinn · Steuersatz = zu l...