Inanspruchnahme aus Wechselbürgschaft
als verdeckte Gewinnausschüttung
Leitsatz
Die
für den Fall einer Darlehensgewährung an einen Gesellschafter oder
eine diesem nahe stehende Person bezüglich der Veranlassung der
Darlehensvergabe durch das Gesellschaftsverhältnis von der Rechtsprechung
entwickelten Grundsätze sind im Hinblick auf die wirtschaftliche
Vergleichbarkeit eines Darlehens mit einer (Kredit-)Bürgschaft auf
die Beurteilung einer Bürgschaftsgewährung sinngemäß übertragbar.
Folglich entscheidet sich in dem Fall einer Bürgschaftsübernahme
für einen von einem Dritten an einen Gesellschafter oder eine diesem
nahe stehende Person gewährten Kredit die Frage nach der Veranlassung
der Bürgschaftsübernahme durch das Gesellschaftsverhältnis nach
den geschäftlichen Bedingungen der Bürgschaftsübernahme, insbesondere
nach der Vergütung, den vereinbarten Sicherheiten und dem Inanspruchnahmerisiko.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2015 S. 292 Nr. 10 RAAAE-92284
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 17.02.2015 - 3 K 270/13
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