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SteuerStud Nr. 7 vom Seite 415

Die AO-Klausur in der Steuerberaterprüfung - Teil III

Die Korrekturvorschriften in der Fallbearbeitung

Thomas Große

Nachdem sich Teil I dieser Beitragsreihe (SteuerStud 5/2015 S. 300 NWB QAAAE-88415) mit dem allgemeinen Aufbau der AO-Klausurlösung und dem Gutachtenstil und Teil II (SteuerStud 6/2015 S. 352 NWB WAAAE-90431) mit dem Einspruch befasste, stehen im nachfolgenden Teil III die Korrekturvorschriften gem. §§ 129 ff. AO, § 164 Abs. 2 AO, § 165 Abs. 2 AO und §§ 172 ff. AO im Mittelpunkt. Diese Vorschriften waren bislang am häufigsten Gegenstand der Verfahrensrechtsklausur in der Steuerberaterprüfung: So entfielen in den letzten zehn Jahren darauf ca. 34 % aller in AO zu erzielenden Punkte, und in den letzten zwölf Jahren war dieses auch in der Praxis wichtige Thema Gegenstand in jeder (!) AO-Klausur. Die nachfolgenden Hinweise werden Ihnen dabei helfen, Ihr Wissen bei der Bearbeitung von Fällen mit Korrekturvorschriften erfolgreich umzusetzen und bestmöglich zu punkten.

I. Einführung

Gegenstand der AO-Prüfungsklausuren sind fast durchgängig fehlerhafte (= rechtswidrige) Steuerbescheide (ESt-Bescheide, Feststellungsbescheide, USt-Bescheide oder KSt-Bescheide) und deren Korrektur.

Korrekturvorschriften sind zu prüfen,

  • soweit eine Korrektur zugunsten des Stpfl. im Einspruchsverfahren nicht in Betracht kommt (z. B. we...

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