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Umsatzsteuer | Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf theaterähnliche Autorenlesung gegen Entgelt
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die reine Autorenlesung vor Publikum ist weder eine Theatervorführung noch eine den Theatervorführungen vergleichbare Darbietung. (2) Eine Autorenlesung vor Publikum kann jedoch theaterähnlich sein, so dass die Eintrittsberechtigungen hierfür dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.
Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG wurde deshalb anerkannt, weil die Klägerin aus ihrem Buch nach den (entscheidungserheblichen) tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts nicht schlicht „vorgelesen“ hat, sondern ihre Darbietung mit Stimmverstellungen, Mimik, unterbrechenden Erläuterungen und Geschichtenerzählungen würzte. Dadurch erstarkten die Lesungen zu mit Theatervorführungen (Stichwo...