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BFH 24.02.2015 VIII R 54/12, NWB 25/2015 S. 1816

Einkommensteuer | Veräußerung von gegen Argentinien-Anleihen eingetauschten „Par-Schuldverschreibungen“

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ist bei der Emission von gegen Argentinien-Anleihen eingetauschten „Par-Schuldverschreibungen“ die Höhe der Kapitalerträge auch von der ungewissen Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts der Republik Argentinien abhängig, haben die Schuldverschreibungen keine von vornherein bezifferbare Emissionsrendite i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG. (2) Eine Besteuerung des Überschusses aus der Veräußerung von gegen Argentinien-Anleihen eingetauschten „Par-Schuldverschreibungen“ nach der Marktrendite ist bei verfassungskonformer Auslegung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ausgeschlossen, wenn bei dem Veräußerungserlös zweifelsfrei feststeht, dass es sich nicht um ein Entgelt für die Überlassung von Kapitalvermögen zur Nutzung handelt. (3) Eine Besteuerung des Veräußerungsgewinns gem....

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