Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teilwertabschreibung und Wertaufholung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAE-91763 Die Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG ist eine spezifisch steuerliche Bewertungsmaßnahme im Rahmen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Der Teilwert stellt die Wertuntergrenze der Bewertung dar. Der Ansatz des niedrigeren Teilwerts setzt eine voraussichtliche dauernde Wertminderung voraus. Ihre Sichtweise zu diversen Zweifelsfragen im Zusammenhang mit einer Teilwertabschreibung und einer Wertaufholung hat die Finanzverwaltung in einem aktuellen BMF-Schreiben niedergelegt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Teilwertvermutungen
[i]Widerlegbare VermutungenUm die im Einzelfall notwendige Schätzung des Teilwerts zu vereinfachen, hat die Rechtsprechung Vermutungen für die Ermittlung des Teilwerts aufgestellt. Diese Teilwertvermutungen gelten prinzipiell, solange sie nicht vom Steuerpflichtigen widerlegt werden.
Kriterium der „voraussichtlich dauernden Wertminderung“
[i]Prognose erforderlichDer Begriff „voraussichtlich dauernde Wertminderung“ ist gesetzlich nicht definiert. Der BFH versteht darunter ein „nachhaltiges“ Sinken des Teilwerts unter den Buchwert. Von einem solchen ist auszugehen, wenn aus der Sicht des Bilanzstichtags aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem l...