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Die Zinsschranke im Fokus der Betriebsprüfung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAE-91760 Ungeachtet der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke, hat sich der Praktiker weiterhin mit Auslegungsfragen zu beschäftigen. Die Verwaltung hat im (BStBl 2008 I S. 718) versucht, ungewollte Wirkungen der Zinsschranke einzudämmen oder zu beseitigen; dies ist ihr nur unvollkommen gelungen und führt zu neuen Fragen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Zinsvortrag und Freigrenze
Nach dem (BStBl 2014 I S. 1516) soll die Zinsschranke den Betriebsausgabenabzug des Zinsaufwands nur vorübergehend verhindern. Diese Auffassung steht nicht im Einklang mit Rn. 46 des wonach durch den Zinsvortrag im Vortragsjahr die Freigrenze überschritten werden kann. Danach würde der Zinsvortrag zum Perpetuum mobile der Zinsabzugsbeschränkung.
Kommunalkonzerne
Durch die Zinsschranke sollen konzerninterne Fremdkapitalfinanzierungen mit dem Ziel der Gewinnverlagerung ins Ausland besteuert werden. Betroffen wären auch Eigengesellschaften deutscher Kommunen.
[i]Kein Konzern im Sinne der ZinsschrankeEinhaltung der zusätzlichen Anforderungen für Konzerne: Nach Rn. 91 des bilden Körperschaften des öffentlichen Rechts mit ihren...