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Zivilrecht; | Online-Buchung bei offensichtlich fehlerhafter Preisangabe
Bucht ein Kunde einen (hier: First-Class) Flug online in Kenntnis, dass der im Internet bezeichnete Flugpreis viel zu niedrig ist, um den Anbieter nach einer Online-Bestätigung zur Zahlung einer ,,Vergleichssumme'' zu veranlassen, handelt er rechtsmissbräuchlich; er kann deshalb aus der Buchung keine Rechte ableiten (, NJW 2003, 367).