Für ein im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft bestelltes Erbbaurecht und die Rückvermietung des Grundbesitzes
an die öffentliche Hand zum Betrieb einer Schule kommt eine Grundsteuerbefreiung nicht in Betracht, wenn die Rückübertragung
des Grundstücks nicht verbindlich festgelegt ist, sondern lediglich ein Optionsrecht besteht.
Für das Eingreifen des Steuerbefreiungstatbestandes des § 3 Abs. 1 S. 3 GrStG kommt es allein auf die getroffene Vereinbarung
und nicht auf den Grad der Wahrscheinlichkeit des Rückerwerbs des betroffenen Grundstücks nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2015 S. 853 Nr. 15 DStR 2016 S. 12 Nr. 27 DStRE 2016 S. 984 Nr. 16 EFG 2015 S. 1014 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2015 S. 1446 Ubg 2016 S. 564 Nr. 9 BAAAE-91731
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 10.02.2015 - 3 K 1637/13
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