Finanzierungskosten für eine mit einem Darlehen gekoppelte Lebens- und Rentenversicherung gegen Einmalbetrag als Werbungskosten
zu den sonstigen Einkünften
Einkünfteerzielungsabsicht bei Renteneinkünften
Leitsatz
1. Ist Ziel eines Vertragspakets aus einem Darlehensvertrag, einer Rentenversicherung gegen Einmalzahlung sowie einer Kapitallebensversicherung
gegen Einmalzahlung, deren Ablaufleistung der Tilgung des zur Finanzierung beider Einmalzahlungen aufgenommenen Darlehens
dienen soll (sog. Sicherheits-Kompaktrenten-Vertragspaket) der Erwerb der Einkunftsquelle Rente, sind die durch den Darlehensvertrag
angefallenen Finanzierungskosten nicht auf die Kapitaleinkünfte einerseits und Renteneinkünfte andererseits aufzuteilen, sondern
vollständig den sonstigen Einkünften zuzuordnen.
2. Auch die Erzielung von Einkünften aus (Leib-)Renten setzt die Absicht voraus, auf die voraussichtliche Dauer der Betätigung
oder Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften. Der Zeitraum, für den
die Überschussprognose vorzunehmen ist, entspricht bei den Einkünften aus Leibrenten im Regelfall der Gesamtdauer der Vermögensnutzung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ErbStB 2015 S. 225 Nr. 8 QAAAE-91726
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