Frage der unternehmerischen Tätigkeit mit Handel von Bierdeckeln, Bildkarten u.Ä. unter anderem über die Auktionsplattform
eBay
Leitsatz
1. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Vermögensverwaltung oder eine unternehmerische Betätigung vorliegt, sind die Umstände
des jeweiligen Einzelfalls. Bei Würdigung der gesamten Umstände hat der Stpfl. im Streitzeitraum mit den Verkäufen nicht lediglich
privates Vermögen verwaltet, sondern eine wirtschaftliche, d.h. nachhaltige Tätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG entfaltet. Der
Stpfl. hat nicht nur ähnlich wie ein Händler agiert; er hat vielmehr Handel mit Bierdeckeln und anderen Artikeln betrieben
und war damit Händler.
2. Die Verkaufstätigkeit des Stpfl. ist über viele Jahre nach Aktenlage ununterbrochen von 2005 an bis mindestens 2011 ausgeübt
worden. Diese Tätigkeit war auch bezüglich der Anzahl der Verkäufe von beträchtlichem Umfang und vom administrativen Aufwand
für den Stpfl. sehr intensiv. Allein in den Jahren 2005 bis 2008 hat der Stpfl. mehr als 29.000 Einzelverkäufe über eBay abgewickelt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1103 Nr. 13 NJW 2015 S. 10 Nr. 24 NJW 2015 S. 28 Nr. 21 UStB 2015 S. 180 Nr. 7 RAAAE-91717
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