Praxis-Leitfaden Umsatzsteuer 2015
1. Aufl. 2015
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XVII. Weitere Sonderregelungen
Das UStG sieht einige Besonderheiten bei der Besteuerung vor. Dazu zählen die Besteuerung nach Durchschnittssätzen. Die Besteuerung nach Durchschnittsätzen ermöglicht dem Unternehmer einen pauschalen Vorsteuerabzug, ohne dass es auf die tatsächlich empfangenen Eingangsleistungen ankommt. Sie gilt grundsätzlich für die folgenden Fälle
Allgemeine Durchschnittssätze für bestimmte Unternehmer, § 23 UStG
Durchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 23a UStG
Durchschnittssätze für Land- und Forstwirte, § 24 UStG
Bei der Besteuerung von Reiseleistungen ist der Gesetzgeber einen anderen Weg gegangen. Die Reiseleistungen unterliegen einer Besteuerung nach Margen, die vergleichbar ist, mit der Differenzbesteuerung (§ 25 UStG). Die Besteuerung von Anlagegold ist in § 25c UStG besonders geregelt. Im Folgenden werden die für die Praxis wesentlichen Vorschriften dargestellt.
1. Besteuerung nach Durchschnittssätzen
Die Berechnung der Vorsteuer nach Durchschnittssätzen soll grundsätzlich dem Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung dienen. § 23 Abs. 2 UStG bestimmt dabei, dass die Durchschnittssätze zu einer Steuer führen müssen, die nicht wesent...BStBl 1990 II S. 405