Praxis-Leitfaden Umsatzsteuer 2015
1. Aufl. 2015
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V. Innergemeinschaftlicher Erwerb
Der Besteuerungstatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs gegen Entgelt ist in § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG geregelt. Die Voraussetzungen finden sich im Einzelnen in den §§ 1a bis 1c, sowie § 3d UStG.
Als innergemeinschaftlicher Erwerb eines Gegenstandes gilt die Erlangung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen beweglichen körperlichen Gegenstand zu verfügen, welcher durch den Verkäufer oder durch den Erwerber oder für ihre Rechnung nach einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sich der Gegenstand zum Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Beförderung befand, an den Erwerber versendet oder befördert wird (Art. 20 MwStSystRL).
Der innergemeinschaftliche Erwerb ist von der Lieferung i. S. des § 3 Abs. 1 UStG zu unterscheiden. Eine Lieferung ist im Inland nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar. Die Steuerbarkeit des innergemeinschaftlichen Erwerbs richtet sich nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG. Der innergemeinschaftliche Erwerb setzt zwar eine Lieferung voraus. Allerdings ist der Abnehmer in diesem Fall lediglich Leistungsempfänger der Lieferung aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet. Sein Lieferant erfüllt damit regelmäßig die Voraussetzung der Lieferung und nicht der Abnehmer. Die Lieferung aus dem anderen M...