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Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers
Legt ein zum Zeitpunkt der Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht noch bestellter GmbH-Geschäftsführer vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Verweisung des Kündigungsrechtsstreits an das Landgericht sein Amt nieder, bleibt die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte trotz der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG bestehen, denn andernfalls hätte es die GmbH in der Hand, durch ein Hinausschieben der Abberufungsentscheidung eine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte auch in den Fällen auszuschließen, in denen unstreitig ein Arbeitsverhältnis vorliegt ( NWB PAAAE-82021).
Der Geschäftsführer kann damit einseitig und noch während des laufenden Kündigungsverfahrens die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte allein durch seine Amtsniederlegung...